Jugendschutz

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz

Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke)
an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen
nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch
unter 16-Jährige nicht gestattet werden.
Jugendschutz
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Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend