Zusatzinformation
Definition | Nach dem Deutschen Weingesetz hat ein halbtrockener Wein 9 bis 18g/l unvergorenen Zucker. Der Zuckergehalt darf nicht mehr als 10g/l über dem Säuregehalt liegen. |
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Beschreibung | Bei Weinen ist eine Beschreibung anhand der Begriffe trocken, halbtrocken (bzw. feinherb) und lieblich vorhanden. Ein halbtrockener Wein hat eine leichte Restsüße. Bei einem hohen Säuregehalt kann ein halbtrockener Wein aber auch trocken schmecken. Bei sehr niedrigem Säuregehalt kann ein halbtrockener Wein durchaus süß schmecken. |
Verwendung | Nein |